Kosten, Steuern & Gebühren

Was Sie über den Angebotspreis hinaus einplanen sollten und welche Steuern beim Kaufen, Besitzen und Verkaufen anfallen.

Welche Zusatzkosten sollte ich über den Kaufpreis hinaus einplanen?

Bei einem Wiederverkauf rechnen Sie mit rund 10–13% zusätzlich zum Preis für Steuern und Gebühren. Das deckt Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Ihren Anwalt ab.

Wir geben Ihnen vor der Angebotsabgabe eine detaillierte Schätzung für Ihren konkreten Kauf, damit es keine Überraschungen gibt.

Welche Steuern zahle ich beim Immobilienkauf?

Bestandsimmobilien auf den Balearen zahlen Grunderwerbsteuer (ITP) nach einem mit dem Preis steigenden Staffeltarif. Neubauten zahlen Mehrwertsteuer (derzeit 10% für Wohnimmobilien) plus Stempelsteuer (AJD).

Die Sätze ändern sich, daher bestätigen wir die genauen Zahlen mit Ihrem Anwalt für Ihren Kauf.

Welche laufenden Kosten hat der Besitz einer Immobilie?

Rechnen Sie mit jährlicher Grundsteuer (IBI), Müllabfuhr, Gemeinschaftskosten bei einer Anlage, Versorgungskosten, Hausversicherung und Einkommensteuer für Nichtansässige, wenn Sie nicht ganzjährig in Spanien leben.

Wir können Ihnen für jede in Betracht gezogene Immobilie eine realistische Schätzung der jährlichen Unterhaltskosten geben.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Auf Mallorca wird die Maklerprovision normalerweise vom Verkäufer gezahlt und ist bereits im Angebotspreis enthalten. Als Käufer zahlen Sie uns in der Regel keine separate Gebühr.

Wenn Sie uns mit einer Off-Market-Suche beauftragen, vereinbaren wir alle Bedingungen vorab schriftlich mit Ihnen.

Was ist der „valor de referencia" und wie wirkt er sich auf meine Steuer aus?

Spanien legt für viele Immobilien einen Referenzwert fest. Die Kaufsteuer wird auf den höheren Wert aus gezahltem Preis oder diesem Referenzwert berechnet.

Ihr Anwalt prüft den Referenzwert vor dem Kauf, damit die Steuerrechnung keine Überraschung ist.

Zahle ich beim Verkauf Steuern?

Ja. Verkäufer zahlen Kapitalertragsteuer auf den Gewinn und die kommunale Plusvalía auf den Wertzuwachs des Bodens. Bei Nichtansässigen wird beim Abschluss zusätzlich ein Prozentsatz einbehalten.

Kosten wie Ihre Kaufsteuern und anrechenbare Verbesserungen können den Gewinn mindern. Wir arbeiten mit Steuerberatern, die Ihnen bei der vorausschauenden Planung helfen.